Versetzung im Arbeitsrecht: Müsst ihr wirklich zustimmen?
§ 106 Gewerbeordnung deckt Änderungen von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit ab. Der Betriebsrat muss zustimmen, wenn das Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer hat (§ 99 BetrVG).
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