Trinkgeld 2026: Wie viel ist angemessen – im Restaurant, beim Friseur, beim Lieferdienst und im Urla
Der Deutsche Knigge-Rat nennt 5 bis 10 Prozent als Rahmen, bei dreistelligen Rechnungen eher 5 Prozent. Für Angestellte ist Trinkgeld nach § 3 Nr. 51 EStG seit 2002 ohne Obergrenze steuerfrei, für Selbstständige nicht.
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